Mit der sog. Mietpreisbremse ist auch das Bestellerprinzip für die Wohnungsmaklertätigkeit eingeführt worden (vgl. dazu näher D. Fischer ZAP F. 4, S. 1685 ff.). Nach allgemeiner Meinung hat das Prinzip tatsächlich zu der beabsichtigten Entlastung der Mieter geführt. Nun prüft die Bundesregierung, ob sie das Bestellerprinzip auch auf Immobilienverkäufe ausdehnen sollte. Das schreibt sie in einer Auskunft auf eine Kleine Anfrage im Bundestag (vgl. BT-Drucks 19/4698).

Die Frage befinde sich derzeit in vertiefter Prüfung, so die Bundesregierung. Entsprechend den Vereinbarungen im Rahmen des Wohngipfels strebe sie eine Senkung der Kosten für den Erwerb selbstgenutzten Wohnraums bei den Maklerkosten an und prüfe diesbezüglich verschiedene Optionen. Hierbei würden die Auswirkungen auf den Verbraucherschutz der Kaufinteressenten, das Kostensenkungspotenzial auf Seiten der Käufer sowie die weiteren Vor- und Nachteile für private Käufer und Verkäufer von Immobilien einbezogen.

An eine Senkung der Grundbuch- und Notargebühren zur Entlastung der Käufer denkt die Regierung dagegen nicht. Diese seien Kosten der vorsorgenden Rechtspflege und stellten den mit Abstand geringsten Anteil an den Erwerbsnebenkosten dar. Die Notargebühren beruhten auf einem sozial austarierten Gebührensystem, das zuletzt im Jahr 2013 nach mehrjährigen Vorbereitungen auf Grundlage der Ergebnisse einer Expertenkommission umfassend überarbeitet worden sei.

[Quelle: Bundesregierung]

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