
(OLG Frankfurt, Beschl. v. 1.9.2017 – 2 Ws 16/17) • Der Rechtsanwalt hat bei der sachgemäßen Durchführung der Angelegenheit den allgemeinen Kostengrundsatz zu berücksichtigen, dass jede Partei und daher auch jeder für sie tätige Anwalt die Kosten und damit auch die Auslagen möglichst gering halten muss. Die Übernachtung in einem Mittelklassehotel ist daher regelmäßig ausreichend.
ZAP EN-Nr. 688/2017
ZAP F. 1, S. 1174–1174
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