(EuGH, Urt. v. 19.10.2016 – C-148/15) • Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt gegen das Unionsrecht. Grundsätzlich kann zwar eine Beschränkung des freien Warenverkehrs mit dem Schutz der Gesundheit und des Lebens gerechtfertigt werden, doch ist die betreffende deutsche Regelung zur Erreichung dieser Ziele nicht geeignet. Es ist insb. nicht nachgewiesen worden, inwiefern durch die Festlegung einheitlicher Preise eine bessere geografische Verteilung der traditionellen Apotheken in Deutschland sichergestellt werden kann. Hinweis: Die Entscheidung erging auf Vorlage des OLG Düsseldorf. Zugrunde liegt ein Rechtsstreit zwischen der „Deutsche Parkinson Vereinigung“, einer Selbsthilfeorganisation, die die Lebensumstände von Parkinson-Patienten und deren Familien verbessern möchte und mit der niederländischen Versandapotheke DocMorris ein Bonussystem ausgehandelt hatte, und der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, die der Auffassung ist, dass dieses Bonussystem gegen die deutsche Regelung verstößt, die einen einheitlichen Apothekenabgabepreis für verschreibungspflichtige Arzneimittel vorsieht.

ZAP EN-Nr. 775/2016

ZAP F. 1, S. 1166–1166

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