Die Kosten für Instandhaltung, Wartung, Überprüfung der Technik, Reparaturen, sofern nicht an anderer Stelle des Vertrags eine Regelung erfolgt ist, sind aufzulisten (s. Wall, a.a.O., Rn 4722 f.). Insbesondere Vollwartungsverträge, Korrosionsschutzmaßnahmen, Kosten für Verschleißteile, technische Überprüfungskosten, d.h. sowohl Kosten für vorgeschriebene Überprüfungen als auch solche die der Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht dienen, Dachrinnenreinigung, Rohrverstopfungen, Reparaturtätigkeiten, auch des Hauswartes, Ersatzbeschaffungen.

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