Zur Frage, ob die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge zugunsten einer Wiedereinführung der regulären Besteuerung abgeschafft werden sollte (s. dazu auch die Stellungnahme des Bundesrats, ZAP Anwaltsmagazin 21/2015, S. 1113), zeigten sich die geladenen Experten bei einer Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags Anfang November uneinig. Während die Vertreter der Banken und der Versicherungswirtschaft für eine Beibehaltung plädierten, sehen etwa die Deutsche Steuergewerkschaft und das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung gute Gründe für eine Rückkehr zur Besteuerung aller Einkünfte mit dem persönlichen Steuersatz.

Die Kritiker der Abgeltungsteuer sind der Auffassung, dass damit zwar die Steuerverwaltung entlastet wird, die Steuergerechtigkeit aber leidet, wenn aktive Erwerbstätigkeit mit Höchststeuersätzen belegt wird, die "passive Kapitalnutzung" aber nur mit 25 %. Auch verweisen sie darauf, dass Kleinanleger diskriminiert werden, weil für sie das Halb- und Teileinkünfteverfahren nicht gilt. Zudem, so ihre Überzeugung, fällt für eine Abgeltungsteuer zunehmend die "Geschäftsgrundlage" weg.

Dem widersprachen die Vertreter der Banken. Eine Abschaffung der Abgeltungsteuer würde ein "bewährtes und transparentes Besteuerungssystem zerstören", argumentierten sie und verwiesen darauf, dass die deutsche Steuerhöhe im Vergleich mit anderen EU-Mitgliedstaaten an der oberen Grenze liegt. Außerdem würden Kapitalerträge in Deutschland "brutto" besteuert: Kosten wie Depotgebühren, Vermögensverwaltungskosten und Fahrtkosten zur Hauptversammlungen seien nicht absetzbar, Veräußerungsverluste könnten mit anderen Kapitalerträgen nur eingeschränkt verrechnet werden. Die Banken rechneten in ihrer Stellungnahme vor, dass die tatsächliche Besteuerung der Kapitalerträge bei Berücksichtigung einer Inflationsrate von zwei Prozent in Normalzinszeiten 61,53 % betrage. In Niedrigzinszeiten bei 0,8 % Inflation würden die Sparer sogar Geld verlieren. Dividenden für Aktionäre würden bereits heute wegen steuerlicher Vorbelastungen auf Unternehmensebene mit 48,33 % besteuert.

Für eine Beibehaltung sprach sich auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft aus: Erst wenn ein echter Gleichklang der Verfahren zum internationalen Datenaustausch hergestellt sei, könne eine Diskussion über die Zukunft der Abgeltungsteuer geführt werden.

[Quelle: Bundestag]

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