Die Verbraucher in der EU sollen nach dem Willen der EU-Kommission und des Rats der EU künftig einfacher ihre Rechte gegen große Firmen durchsetzen können. Ende November stimmte der Rat einem entsprechenden Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher zu (vgl. zum Kommissionsentwurf auch Anwaltsmagazin ZAP 2018, 475). Das Vorhaben geht nun in das Europaparlament, dessen Zustimmung ebenfalls erforderlich ist. Stimmt das Parlament zu, werden Verbraucher ihre Rechte nicht nur individuell, sondern auch kollektiv geltend machen können. Der Entwurf sieht vor, dass sog. qualifizierte Einrichtungen die Möglichkeit erhalten, Klagen im Namen der Verbraucher einzuleiten.

Hintergrund der geplanten Einführung von Sammelklagen ist der VW-Abgasskandal. Dieser hatte die EU-Kommission 2018 bewogen, bei den Verbraucherrechten in der EU nachzubessern. Deutschland, das bereits 2018 in einem nationalen Alleingang die Musterfeststellungsklage eingeführt hatte (vgl. dazu zuletzt Anwaltsmagazin ZAP 2018, 1080), enthielt sich bei der Abstimmung im EU-Rat (zu den Bedenken der Bundesländer gegen eine europäische Sammelklage s. auch Anwaltsmagazin ZAP 2018, 708).

Der Erste Vizepräsident der Kommission, Frans Timmermans, und die Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, Věra Jourová, kommentierten den Vorstoß der EU wie folgt: "Fälle wie der Diesel-Skandal, die zu massivem und weitreichendem Schaden geführt haben, verdeutlichen den dringenden Handlungsbedarf auf europäischer Ebene. Die Bürgerinnen und Bürger müssen endlich vollständigen Zugang zur Justiz haben und betrügerische Unternehmen müssen davon abgehalten werden, die Verbraucherrechte zu verletzen."

[Quelle: EU-Kommission]

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