(OLG Bamberg, Beschl. v. 10.8.2015 – 3 Ss OWi 900/15) • Eine Verwechslung der für den fließenden Verkehr maßgeblichen Lichtzeichenanlage mit dem Grünlicht der in gleiche Richtung führenden Fußgängerampel rechtfertigt regelmäßig nicht den Wegfall des wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes verwirkten Fahrverbots unter dem Gesichtspunkt eines sog. Augenblicksversagens (§ 25 StVG).

ZAP EN-Nr. 58/2016

ZAP 2/2016, S. 58 – 59

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