• EEG-Umlage

Seit dem 1. Januar beträgt die Umlage für Ökostrom 6,354 Cent pro Kilowattstunde. Die sog. EEG-Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ist Teil des Strompreises und fördert Anlagen, die aus Wind, Wasser und Sonne Strom produzieren. Für Strom aus regenerativen Kraftwerken gilt ein Einspeisevorrang sowie eine feste Vergütung für jede produzierte Kilowattstunde Strom. Die entstehenden Kosten werden über die EEG-Umlage auf die Stromkunden verteilt.

  • Heizungsanlagen

Ab dem Jahresbeginn müssen Heizungsanlagen, die älter als 15 Jahre sind, ein Energielabel tragen. Zum Anbringen des Etiketts berechtigt sind Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger und bestimmte Energieberater. Sie sollen Verbraucher auf weiterführende Energieberatungen oder auch Förderangebote hinweisen.

Für neue Gebäude gelten ab 1. Januar höhere energetische Anforderungen: Wohn- und Nichtwohngebäude müssen künftig einen Jahres-Primärenergiebedarf nachweisen, der ein Viertel niedriger liegt als bisher. Darüber hinaus muss der Wärmeschutz der Gebäudehülle um 20 % verbessert werden. Grundlage ist die seit 1.5.2014 geltende Energieeinsparverordnung.

Die KfW-Förderbank hat zum 1. Januar im Hinblick auf bestehende Wohngebäude ihr Programm "Energieeffizient Sanieren" um sog. Kombinationslösungen erweitert. Wer eine Heizung austauschen oder eine Lüftungsanlage einbauen möchte, kann einen Investitionszuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten bzw. zinsverbilligte Kredite und Tilgungszuschüsse i.H.v. 12,5 % erhalten. Voraussetzung ist die Kombination mit einer Gebäudesanierung.

[Quelle: Bundesregierung]

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