• Steuerentlastung

Mit einer Erhöhung des Grundfreibetrags auf 8.652 EUR bei Ledigen und 17.304 EUR bei Eheleuten und Lebenspartnern sollen die Steuerzahler entlastet werden. Auch wird der Einkommenssteuertarif um 1,48 % "nach rechts" verschoben. Das soll heimliche Steuererhöhungen im Zuge der sog. Kalten Progression begrenzen. Hinzu kommen Erhöhungen beim Kindergeld, ein höherer Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und mehr Kinderzuschlag für Geringverdiener. Wer allerdings (weiterhin) Kindergeld erhalten möchte, muss seiner Familienkasse zeitnah seine Steuer-Identifikationsnummer und die des Kindes angeben.

  • Kfz-Steuer

Elektroautos, die seit dem 1. Januar zugelassen wurden, sind nur noch fünf Jahre von der Steuer befreit und nicht – wie bisher – zehn Jahre. Bei Erstzulassung zwischen dem 18.5.2011 und dem 31.12.2015 gelten weiterhin zehn Jahre.

  • Buchführung in Unternehmen

Mit Wirkung zum 1. Januar sind die Grenzbeträge für Buchführungspflichten im Handelsgesetzbuch und in der Abgabenordnung angehoben worden. Unternehmer, deren Gewinn im Jahr nicht mehr als 60.000 EUR beträgt und die maximal 600.000 EUR umsetzen, sind von der Buchführung befreit. Dadurch sollen mehr Kleinunternehmen als bisher von unnötiger Bürokratie entlastet werden.

  • Banküberweisungen

Auch Privatleute können ab Februar 2016 Überweisungen nur noch mit der internationalen Bankkontonummer IBAN vornehmen. Die bisherige Übergangsregelung zum einheitlichen Zahlungsverkehr im Euroraum (SEPA) läuft nun auch für private Kunden ab.

  • Anlegerschutz

Um den Anlegerschutz zu verbessern, werden die Anbieter einer Vermögensanlage verpflichtet, einen aktuellen Prospekt zur Verfügung zu stellen. Für Versicherungsunternehmen gilt ab dem 1. Januar eine neue Aufsichtsregelung.

Bereits seit dem 9. Dezember vergangenen Jahres gelten in der EU zudem neue Gebührenobergrenzen für Kartenzahlungen. Die Grenze beträgt 0,2 % des Zahlungsbetrags bei sog. Debit-Karten wie etwa die EC-Karte und höchstens 0,3 % bei Kreditkarten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge