• Facharzttermine

Wer zeitnah einen Termin beim Facharzt braucht, kann sich ab Ende Januar an die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung wenden. Ziel ist, dass jeder Erkrankte innerhalb von vier Wochen die notwendige medizinische Versorgung erhält. Ist eine Operation geplant, können sich Versicherte in vielen Fällen ein weiteres Mal beraten lassen. Auch diese Kosten einer "Zweitmeinung" erstatten die Krankenkassen.

  • Beitragssatz der Gesetzlichen Krankenversicherungen

Der allgemeine Beitragssatz für die Gesetzlichen Krankenkassen bleibt zwar mit 14,6 % konstant. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz, den die Versicherten allein zu tragen haben, ist für 2016 jedoch auf 1,1 % angehoben worden. Damit erhöht sich der durchschnittliche Gesamtbeitrag auf 15,7 %. Wie hoch der Zusatzbeitragssatz allerdings tatsächlich ausfällt, legt jede Krankenkasse für ihre Mitglieder selbstständig fest.

  • Qualität der Krankenversorgung

Mit dem Krankenhausstrukturgesetz wurden zum 1. Januar in der Krankenhausversorgung Qualitätszuschläge und -abschläge für Leistungen eingeführt. Danach können Kliniken nun deutlich mehr Pflege- und Hygienepersonal beschäftigen. Patienten, die nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Behandlung vorübergehend weiter zu versorgen sind, dürfen eine Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Ein neuer Strukturfonds ermöglicht die Umwandlung von Krankenhäusern in ambulante Gesundheits- und Pflegezentren.

Die Palliativversorgung gehört künftig zur Regelversorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch darauf, dass ihre Krankenkasse sie über Palliativ- und Hospizleistungen berät. Menschen in Pflegeheimen können ihre Versorgung individuell planen. Das Hospiz- und Palliativgesetz ist bereits am 8.12.2015 in Kraft getreten.

  • Pflegeversicherung

Erstmals erhalten alle Pflegedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob jemand an einer körperlichen oder geistigen Erkrankung leidet. Pflegende Angehörige haben nun einen Anspruch auf Pflegeberatung. Das Zweite Pflegestärkungsgesetz ist zum 1. Januar in Kraft getreten, wesentliche Teile werden aber erst ein Jahr später wirksam.

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