(OLG Karlsruhe, Beschl. v. 5.1.2015 – 2 Ws 448/14) • Erhebt sich der Angeklagte nach einer Sitzungspause beim Wiedereintritt des Gerichtes nicht, stellt dies i.d.R. keine Ungebühr nach § 178 Abs. 1 GVG dar.
ZAP EN-Nr. 87/2015
ZAP 2/2015, S. 67 – 67
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