In der Reihe NomosKommentar ist im mehrbändigen BGB-Kommentar u.a. dieser Band 2 – Schuldrecht erschienen. Das gewaltige Kompendium besteht wiederum aus drei Teilbänden. Dem Umfang des Werks entsprechend ist die Zahl der Mitautoren beachtlich. Es ist den Herausgebern gelungen, in der gesamten Breite renommierte Fachleute zur Mitarbeit zu bewegen. In Band 1 sind die Kommentierungen zu §§ 241–488 BGB sowie Anhänge zu den Themen Lebensversicherung, Förderungsmanagement und moderne Finanzierungsgeschäfte, Eigentumsvorbehalte und AGB, Mängelhaftung beim Immobilienkauf, Unternehmenskauf, Autokauf, Tierkauf sowie zum UN-Kaufrecht/CISG und schließlich zur Verbrauchsgüter-Richtlinie zu finden. Band 2 enthält neben den Kommentierungen zu §§ 488-661a BGB Anhänge zu Leasing, Franchiserecht, Software-Vertragsrecht, Unternehmenspacht, Anwaltshaftung, Vergaberecht, VOB/B-Bauvertrag, Vertragstypen im Baurecht, dem WEG und eine Mangeltabelle. Die Kommentierungen zu §§ 662–853 BGB in Band 3 werden ergänzt durch Anhänge zur GbR im Verfahrensrecht – Zivilprozess, Zwangsvollstreckung, Freiwillige Gerichtsbarkeit und Schiedsverfahren, Recht der ARGE und zur GbR im Insolvenzverfahren.

Eingeflossen sind zum einen die seit dem Erscheinen der Vorauflage im Jahr 2016 im Schuldrecht vorgenommenen 18 Gesetzesänderungen mit den damit verbundenen zahlreichen neuen und neu gefassten Paragrafen und zum anderen die aktuelle und umfangreiche Rechtsprechung zum Schuldrecht. So sind u.a. Änderungen der kaufrechtlichen Mängelhaftung oder die Reform des Bauvertragsrechts in das Werk eingeflossen. Hervorzuheben ist, dass zum Mietrecht sogar noch kurz vor der Drucklegung die Änderungen durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz aus dem Spätherbst 2020 berücksichtigt werden konnten. Ebenso werden zu einigen Themen auch Rechtsfragen zur Corona-Pandemie kommentiert.

Die schlichte Anzahl der schuldrechtlichen Rechtsstreitigkeiten und der daraus resultierenden Gerichtsentscheidungen ist in der Praxis für einen Anwalt allein nicht mehr effizient nachzuverfolgen. Hiergegen liefert der Kommentar Abhilfe und für die tägliche Arbeit eine unverzichtbare Unterstützung. Das große und fachkundige Autorenteam hat, mit viel Gespür für eine verständliche und präzise Sprache, eine Einordnung der aktuellen Änderungen, Neuerungen und Entscheidungen vorgenommen und zu diesem gewichtigen Werk zusammengetragen. Die zahlreichen Praxishinweise runden die Darstellung gekonnt ab. Beeindruckend ist auch, dass nicht nur eine effektive und rasche Fallbearbeitung mit dieser Kommentierung möglich ist, sondern auch eine vertiefende wissenschaftliche Auseinandersetzung mit konkreten Themen unterstützt wird. Fazit: Das Werk liefert mit seinen drei Teilbänden eine Darstellung des Schuldrechts, die keine Wünsche offenlässt und bei aller Komplexität dieses umfangreichen Themengebiets auch höchsten Ansprüchen jederzeit gerecht wird.

RA André Naumann, Bornheim

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