(OLG Frankfurt, Urt. v. 12.9.2019 – 6 U 114/18) • Die mit übermäßigem Alkoholgenuss verbundenen Symptome („Alkoholkater”) sind als Krankheit i.S.v. Art. 7 III LMIV einzustufen. Aussagen und Angaben, wonach ein Lebensmittel geeignet ist, diesen Symptomen vorzubeugen oder diese zu lindern, sind daher unzulässig.

ZAP EN-Nr. 632/2019

ZAP F. 1, S. 1113–1113

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge