(EGMR, Entsch. v. 6.10.2016 – Beschwerde-Nr. 33696/11) • Die steuerstrafrechtlich veranlasste Durchsuchung einer Wohnung auf der Grundlage von Daten aus einer im Herkunftsland illegal erstellten und anschließend von der deutschen Steuerfahndung erworbenen sog. Steuer-CD ist rechtmäßig. Zwar verletzt eine derartige Hausdurchsuchung die Privatsphäre der Betroffenen. Sie ist jedoch durch das legitime Ziel gedeckt, Beweise für die schwerwiegende Straftat der Steuerhinterziehung zu sichern. Hinweis: Geklagt vor dem Straßburger Gericht hatte ein deutsches Ehepaar, dessen Wohnung im Jahr 2008 nach dem Erwerb einer liechtensteinischen Steuer-CD durch deutsche Steuerfahnder durchsucht worden war. Sie machten geltend, der Durchsuchungsbefehl habe auf einer gestohlenen Datei beruht und sei somit nicht rechtens gewesen. In Deutschland war das Paar bereits vergeblich vor das BVerfG gezogen, das ein Verwertungsverbot ablehnte. Dessen Entscheidungsgründen schloss sich der EGMR nun an.

ZAP EN-Nr. 742/2016

ZAP F. 1, S. 1111–1111

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