Vom 26. bis 28. September fand der 72. Deutsche Juristentag (djt) in Leipzig statt. Rund 2.600 Juristen diskutierten aktuelle Rechtsfragen, darunter solche zur Migration, zum kollektiven Rechtsschutz sowie zum Familienrecht. In sechs Abteilungen wurden Anregungen an den Gesetzgeber formuliert. Die wichtigsten Beschlüsse sind nachstehend zusammengefasst:

1. Kollektiver Rechtsschutz im Zivilrecht

Vor dem Hintergrund des Dieselskandals widmete sich die Abteilung Verfahrensrecht des djt der Frage, ob es neuer Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes wie Sammelklagen, Gruppenklagen oder Verbandsklagen bedarf. Die vom Bundestag kürzlich beschlossene Musterfeststellungsklage wurde von der Mehrheit als unzureichend kritisiert, weil sie die mit Streuschäden – also geringen Schäden bei einer Vielzahl von Betroffenen – einhergehenden Defizite bei der Sanktionierung und Prävention von Rechtsbrüchen voraussichtlich weder behebt noch die Justiz entlastet. Vielmehr votierte die Abteilung für eine erleichterte Gewinnabschöpfung bei Streuschäden, für die Einführung der Gruppenklage bei Massenschäden und ein Verfahren zur gerichtlichen Genehmigung von Kollektivvergleichen. Zur Verfügung stehen sollen diese Instrumente in Zukunft nicht nur den Verbraucherverbänden, sondern auch den Industrie- und Handelskammern, registrierten Rechtsdienstleistern und überdies individuellen geschädigten Verbrauchern und Unternehmen. Der Antrag, im Interesse prozessualer Waffengleichheit neue Auskunfts- und Beweiserhebungsregeln einzuführen, fand hingegen nicht die Mehrheit der Mitglieder.

2. Elternverantwortung nach Trennung und Scheidung

Die Abteilung Familienrecht befasste sich mit dem Reformbedarf im Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht. Einig waren sich die Teilnehmer, dass das derzeit geltende Residenzmodell, bei dem das Kind ganz überwiegend von einem Elternteil betreut wird, nicht mehr den aktuellen Verhältnissen entspricht. Heute würden zunehmend Betreuungsmodelle gelebt, bei denen beide Elternteile das Kind in mehr oder minder großem Umfang oder sogar paritätisch betreuten. Nahezu einstimmig wurde deshalb gefordert, die geteilte Betreuung als gleichwertiges Betreuungsmodell im Gesetz zu verankern. Dieses müsse notfalls auch gegen den Willen eines Elternteils durchzusetzen sein, wenn es dem Wohl des Kindes am besten entspreche. Auch das Unterhaltsrecht müsse an die Vielfalt der Betreuungsmodelle angepasst werden.

3. Einführung von Strafzumessungs-Richtlinien

Die strafrechtliche Abteilung des djt beschäftigte sich u.a. mit dem Vorschlag, die empirisch belegten regionalen Unterschiede in der Strafzumessungspraxis der Strafgerichte durch tabellarische Vorgaben oder Strafzumessungsrichtlinien nach US-amerikanischem Vorbild ("Sentencing Guidelines") zu überwinden. Einen solchen radikalen Systemwechsel wollten die Teilnehmer aber nicht mittragen. Vielmehr einigten sie sich darauf, auf eine Verbesserung der Information über die Praxis der Strafzumessung hinzuwirken. Zu diesem Zweck wird die Einrichtung einer zentralen Entscheidungsdatenbank und einer fortlaufenden Rückfall- und Verlaufsstatistik vorgeschlagen. Zudem sprach sich die Abteilung mit deutlicher Mehrheit für eine Abschaffung der absoluten Strafdrohung bei § 211 StGB aus.

4. Herausforderungen durch Migration

Ein Novum in der Geschichte des Juristentages war die Bildung einer gemeinsamen Abteilung "Öffentliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht". Der Grund für diese "Fusion" mehrerer bisher selbstständiger Arbeitsgruppen war die Flüchtlingswelle der vergangenen Jahre, die das Recht und die Verwaltung vor neue Herausforderungen gestellt hat. Ein Schwerpunkt der Diskussion war der sog. Spurwechsel, d.h. der Übergang von der humanitären Migration in die Erwerbsmigration mit dem damit verbundenen Wechsel des Aufenthaltsrechts. Die Mitglieder sprachen sich deutlich für eine Zulässigkeit eines solchen Spurwechsels aus. Der Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge solle beschleunigt, bestehende Beschäftigungsverbote abgeschafft werden. Die von der Regierungskoalition geplanten Ankerzentren wurden gebilligt, verbunden mit dem Appell, dass die Rechtsschutzmöglichkeiten gewahrt bleiben. Mit großer Mehrheit plädieren die Teilnehmer auch dafür, dem BVerwG eine auf grundsätzliche Tatsachenfragen beschränkte Tatsachenfeststellungsbefugnis zu den Verhältnissen in den Herkunfts- und Abschiebungszielstaaten zuzusprechen, um die Verfahren insgesamt zu straffen. Schließlich hat sich die Abteilung auch für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz ausgesprochen, das flexible Instrumente zur Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen enthalten sollte.

5. Beschlussmängelrecht im Gesellschaftsrecht

Die wirtschaftsrechtliche Abteilung beschäftigte sich mit einem "Dauerbrenner" im Gesellschaftsrecht, nämlich der Frage, ob das Beschlussmängelrecht reformiert werden muss. Das derzeit geltende Recht wird von vielen als unzulänglich beurteilt. Zum einen wird der Schutz von Minderheitsgesellschaftern t...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge