Seit dem 3. September 2018 ist das beA Pflichtprogramm. Anwältinnen und Anwälte müssen über ihr persönliches beA am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen. Unter dem Titel "beA läuft – passive Nutzungspflicht greift" ist soeben die neue eBroschüre aus der Reihe "Elektronischer Rechtsverkehr" (ERV) erschienen. Die Abhandlung gibt Auskunft darüber, was bei der Anwendung des beA aus Sicherheits- und Haftungsgründen besonders zu beachten ist. Tipps und Schaubilder geben eine handfeste Hilfestellung, mögliche Risiken bei der täglichen Handhabung des beA-Systems zu vermeiden und der passiven Nutzungspflicht nachzukommen.
Die Themen dieser Ausgabe sind:
- Es ist soweit: Das beA läuft wieder!;
- "Jetzt bist du da, beA";
- Datensicherheit und DSGVO;
- Videokonferenztechnik im gerichtlichen Verfahren.
Informieren Sie sich über die passive Nutzungspflicht: Die eBroschüre steht für Sie kostenfrei in der ZAP App zur Verfügung. Die Desktop-Version erreichen Sie im Internet unter: www.silkcodeapps.de/desktop/zap-verlag/#library. Weitere Informationen zur ZAP App finden Sie unter www.zap-zeitschrift.de/App .
[Red.]
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