Der Frauenanteil in der Anwaltschaft ist im vergangenen Jahr auf 33,87 % gestiegen, was einem Plus von rund 1 % entspricht. Dies bedeutet einen überproportionalen Zuwachs, denn insgesamt ist die Anwaltschaft in 2015 nur noch um 0,16 % angewachsen. Das teilte kürzlich die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) in Ergänzung ihrer bereits im Frühjahr gemeldeten Zahlen (vgl. ZAP Anwaltsmagazin 9/2016, S. 448) mit.

Danach weist die Große Mitgliederstatistik zum Stichtag 1.1.2016 insgesamt 164.855 Mitglieder aus, davon 163.772 Rechtsanwälte. Abgenommen hat die Zahl der Anwaltsnotare (-1,02 %; insgesamt 5.660) sowie die Zahl der Rechtsbeistände (-6,39 %; insgesamt 266).

Stark zugenommen hat dagegen die Anzahl der Rechtsanwaltsgesellschaften. Hervorzuheben ist hier vor allem, dass es um 7,67 % mehr Partnerschaftsgesellschaften gibt als im Vorjahr. Insgesamt sind nun 4.001 Partnerschaftsgesellschaften verzeichnet, davon 1.402 mit beschränkter Berufshaftung.

Wie in den vorangegangenen Jahren hat auch die Zahl der verliehenen Fachanwaltstitel weiter zugenommen. Insgesamt 53.629 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dürfen nun einen Fachanwaltstitel führen; der Fachanwaltsanteil unter den zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten stieg damit auf 26,19 %. 9.925 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte führen zwei oder sogar drei Fachanwaltstitel.

[Quelle: BRAK]

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