Wie die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) mitteilte, ist die ursprünglich vorgesehene Erstregistrierungsphase für das nunmehr technisch fertiggestellte besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) nicht mehr notwendig.

Nach ursprünglicher Planung sollte zwei Wochen vor dem Starttermin, also ab dem 15. September, die Nutzung des beA ausschließlich für die Erstregistrierung freigeschaltet werden. Damit sollte der Vollbetrieb des beA in der Zeit unmittelbar nach dem Starttermin entlastet werden. Eine solche Vorbereitungsphase sei infolge der aktuellen Entwicklungen nun nicht mehr notwendig, teilte die BRAK mit. Die Erstregistrierung könne jetzt ohne Weiteres direkt im Vollbetrieb des beA erfolgen.

Das beA wird unter der URL https://www.bea-brak.de erreichbar sein. Um sich dort zu registrieren, benötigt der Postfachinhaber seine beA-Karte und die ihm dazu übersandte PIN sowie ein Kartenlesegerät. Im Rahmen der Erstregistrierung kann eine E-Mail-Adresse hinterlegt werden, an die im Fall eines Posteingangs im beA eine automatische Benachrichtigung geschickt wird.

[Quelle: BRAK]

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