Muss das Verfahren zur Besetzung von Richterstellen an den Bundesgerichten geändert werden und wenn ja, wie? Darüber gingen die Meinungen bei einer öffentlichen Anhörung des Bundestags-Rechtsausschusses Anfang September mit dem Titel "Reform der Wahl für die obersten Bundesgerichte" auseinander. Der Anhörung zugrunde lag ein Antrag der Fraktion der Grünen im Bundestag, in dem bemängelt wird, dass die Aufnahme von Kandidaten in die Vorschlagsliste für die Richterwahl in einem intransparenten Verfahren erfolge; dies widerspreche dem Prinzip der Bestenauslese, den das Grundgesetz für die Besetzung öffentlicher Ämter ("fachliche Eignung", vgl. Art. 33 GG) vorschreibe. Deshalb gebe es in letzter Zeit auch vermehrt Klagen nicht ausgewählter Konkurrenten, in deren Folge Stellen oft für lange Zeit nicht nachbesetzt werden könnten. Dies beeinträchtige die Funktionsfähigkeit der Bundesgerichte erheblich.

Ob aber die vorgeschlagenen öffentlichen Ausschreibungen zu besseren Ergebnissen führen könnten, darüber gingen in der Expertenanhörung die Meinungen auseinander. Interessierte wüssten ohnehin, wenn an einem Bundesgericht Stellen neu zu besetzen seien und auch, wohin sie sich mit ihrem Interesse wenden müssen, wandte der Speyerer Rechtswissenschaftler Joachim Wieland ein. Das derzeitige Verfahren sei angemessen und er sehe keinen Reformbedarf.

Dem widersprach Carsten Löbbert, Präsident des Amtsgerichts Lübeck und Bundesvorstand der Neuen Richtervereinigung. Viele geeignete Juristen fänden heute keine Möglichkeit, ihr Interesse an einer Stelle an einem Bundesgericht zu bekunden. Deshalb sollten Ausschreibungen normal sein, und zwar auf Bundesebene. Eine Interessenbekundung auf Landesebene sei problematisch, denn im Falle einer Ablehnung erfahre der Richterwahlausschuss dann gar nicht von dem möglicherweise bestens qualifizierten Bewerber. Dadurch werde das Verfahren erst recht anfechtbar.

Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen, Robert Seegmüller, wies darauf hin, dass es Konkurrentenklagen weniger bei Auswahlverfahren gebe als bei der Beförderung auf Führungspositionen an den Gerichten. Diese erfolge nach einem anderen Verfahren. Seegmüller sowie der Bonner Rechtsprofessor Klaus Gärditz regten an, die Spitzen der Gerichte ebenfalls durch den Richterwahlausschuss besetzen zu lassen, um die Zahl der Anfechtungsklagen zu verringern. Mehrere der Experten schlugen zudem vor, alle Anfechtungsklagen dem BVerwG als einziger Instanz zu übertragen, um die Verfahrensdauer und die damit verbundene Vakanz von Richterstellen zu verkürzen. Allerdings stieß dieser Vorschlag auch auf Widerspruch.

Die Forderungen nach einer Frauenquote wurden auch in der Ausschusssitzung wiederholt. Während es Jahr für Jahr mehr hochqualifizierte Richterinnen gebe, sei die Zahl ihrer Berufungen an die Bundesgerichte deutlich langsamer gestiegen. Eine Expertin schlug vor, bei der Erstellung der Bewerberlisten Doppelvorschläge mit mindestens einer Frau vorzuschreiben. Dem wurde entgegengehalten, dass Frauen auf Vorschlagslisten noch lange keine Gewähr dafür seien, dass diese auch gewählt würden. Ein Leiter eines großen Gerichts berichtete, er habe viele hervorragende Richterinnen, doch diese lehnten den Aufstieg in ein höheres Gericht oft aus persönlichen Gründen, vor allem wegen des damit verbundenen Ortswechsels, ab. Einig zeigten sich die Sachverständigen allerdings darin, dass auch an den obersten Bundesgerichten Teilzeitstellen angeboten werden sollten.

[Quelle: Bundestag]

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