Neben den allgemeinen Risiken wie Konjunkturlage und Entwicklung des Kapitalmarktes sind dem Kunden auch Risiken, wie etwa die eingeschränkte Fungibilität einer geschlossenen Beteiligung, vor Augen zu führen. So etwa die praktisch fehlende Aussicht, eine KG-Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds zu angemessenen Konditionen verkaufen zu können. Es kann für den Anleger wesentlich sein, ob und zu welchen Bedingungen er vorzeitig auf langfristig festgelegte Gelder zurückgreifen kann. Insbesondere, wenn sich die Anlage als unrentierlich entwickelt (LG Frankfurt/M., Urt. v. 5.4.2013 – 2-19 O 61/12).

 

Hinweis:

Beim Kauf von Zertifikaten (Festpreisgeschäft) besteht keine Aufklärungspflicht der Bank über ihre Gewinnspanne (BGH, Urt. v. 17.9.2013 – XI ZR 332/12, WM 2013, 1983).

Grundsätzlich hat das WpD-Unternehmen im Beratungsgespräch umfassend zu unterrichten über

  • Art und Funktionsweise des Produktes (Schiffsbeteiligungen sind grundsätzlich anders zu handhaben als Immobilienfonds),
  • Risiken und interne Strukturen des Emittenten (z.B. Abhängigkeit der Gewinnausschüttungsklauseln von Satzungsbestimmungen),
  • Möglichkeiten von Kapitalrückforderungen,
  • etwaige Verwertung am zweiten Kapitalmarkt nach Rückforderung,
  • Ertragsaussichten unter verschiedenen Marktbedingungen,
  • Registereintragungen von Geschäftsleitungsmitgliedern des Emittenten (Schuldnerregister, Bundeszentralregister, Gewerberegister).

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