Das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 5.10.2021 (BGBl I, S. 4607) tritt gestaffelt zwischen dem 1.11.2021 und dem 1.1.2026 in Kraft. Es soll den bislang weitestgehend auf Gerichte, Behörden und juristische Berufsträger beschränkten elektronischen Rechtsverkehr auch für Bürger, Unternehmen und weitere Prozessbeteiligte öffnen. Hierzu führt der Gesetzgeber in der Zivilprozessordnung und anderen Verfahrensordnungen mit dem neu zu errichtenden besonderen Bürger- und Organisationspostfach (eBO) einen weiteren Kommunikationsweg ein. Über das eBO soll künftig der schriftformersetzende Austausch elektronischer Dokumente mit den Gerichten ermöglicht werden. Die Nutzung des Postfachs soll freiwillig und für den Nutzer kostenfrei gestaltet werden.

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