Das Bundesklimaschutzgesetz, das die allgemeinen Ziele der Energiewende innerhalb der Anstrengungen zum Klimaschutz vorgibt und die Rahmenbedingungen zur Umsetzung des beschlossenen Klimapakets 2030 ressortübergreifend formuliert, ist bereits in Kraft getreten; ebenso die Grundregeln zur steuerlichen Umsetzung (Gesetz zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 12.12.2019, BGBl I 2019, S. 2513 ff.; Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht vom 21.12.2019, BGBl I 2019, S. 2886).

Ergänzend zu Bundesregelungen schaffen einzelne Bundesländer auf Landesebene Klimaschutzgesetze, um die landeseigenen Spezifika mit einzubinden (z.B. Entwicklung der Windenergie in Niedersachsen und Entwicklung der Solarenergie in Bayern).

Für die Umsetzung des Klimaschutzes durch energetische Optimierung von Immobilien wird ein "Gebäudeenergie-Gesetz" (GEG) vorbereitet. Nach dessen Beschluss im Deutschen Bundestag am 18.6.2020 (2. und 3. Lesung) auf der Grundlage der Beschlussempfehlung Deutscher Bundestag (Drucks 19/20148 vom 17.6.2020) tritt das Gesetz vom 8.8.2020 am 1.11.2020 in Kraft (BGBl I 2020, S. 1728 ff.).

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