Im September treten wieder einige Neuregelungen in Kraft. Sie betreffen vorwiegend den Verbraucher- und den Umweltschutz sowie das Ausbildungsrecht. Im Einzelnen:

  • Kontoführung

Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen erlaubt es Verbrauchern ab dem 18. September, schneller und einfacher als bisher zu einer anderen Bank zu wechseln und so kostengünstigere Alternativen zu nutzen. Das neue Bankinstitut muss die ein- und ausgehenden Überweisungen und Lastschriften des alten Kontos übernehmen. Die bisherige Bank hat dazu dem neuen Institut und dem Kunden eine Liste der bestehenden Aufträge zu übermitteln. Das gilt auch bei Kontoeröffnungen im europäischen Ausland.

  • Preisbindung für E-Books

Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes ist die gesetzliche Buchpreisbindung ab dem 1. September auch auf elektronische Bücher (E-Books) erstreckt worden. Sie gilt künftig für alle Buchverkäufe in Deutschland, ist also vom Sitz des Händlers unabhängig. Damit will der Gesetzgeber auch Anreize für weitere innovative Entwicklungen auf dem Buchmarkt geben, z.B. im Bereich der elektronischen Buchformate oder bei den digitalen Vertriebsmodellen.

  • Fracking von Schiefergas

Bereits am 6. und am 12. August sind Teile des sog. Fracking-Regelungspakets in Kraft getreten, wonach kommerzielles Fracking zur Förderung von Schiefergas in Deutschland bis mindestens 2021 verboten bleibt. In fünf Jahren will der Bundestag erneut über diese Fördermethode entscheiden. Erlaubt bleiben Probebohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken, um Folgen für die Natur abschätzen zu können.

  • Halogenlampen

Seit dem 1. September müssen 230-Volt-Halogenlampen mit gerichtetem Licht (Reflektor) vom Markt gehen. Es dürfen jetzt nur noch Halogen-12-Volt-Reflektoren in den Handel, die mindestens 4.000 Stunden Lebensdauer haben und im oberen Bereich der Energieeffizienzklasse C oder höher liegen. Damit tritt die sechste Stufe der EU-Ökodesign-Richtlinie in Kraft, die besonders energieintensive Glühlampen seit September 2009 schrittweise vom Markt nimmt.

  • Neue Berufsausbildungsverordnungen

Gemeinsam mit den Sozialpartnern hat das Bundeswirtschaftsministerium acht Ausbildungsverordnungen überarbeitet, die zu Beginn des Ausbildungsjahres 2016 in Kraft treten. Betroffen sind folgende Ausbildungsgänge: Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, Dachdecker, Graveure, Veranstaltungstechniker, Hörakustiker, Mediengestalter Print und Digital, Metallbildner sowie Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker. Bereits bestehende Ausbildungsverhältnisse werden jedoch noch nach den bisherigen Verordnungen zu Ende geführt.

  • Schutz von Kulturgütern

Bereits am 6. August ist das neue Kulturschutzgesetz in Kraft getreten, mit dem der illegale Handel vor allem mit Raubgut effektiver bekämpft und national wertvolles Kulturgut besser vor der Abwanderung ins Ausland geschützt werden soll. Das Gesetz enthält eindeutige Ein- und Ausfuhrregelungen und normiert Sorgfaltspflichten für den Erwerb von Kulturgut.

[Quelle: Bundesregierung]

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