Ein Expertengremium, das im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit der Evaluierung des vor zehn Jahren in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) befasst war, ist zu dem Ergebnis gekommen, dass das Gesetz nachgebessert werden sollte. Die Gutachter sind zwar der Auffassung, dass sich das AGG im Großen und Ganzen bewährt hat und die von vielen befürchteten negativen Auswirkungen ausgeblieben sind. Jedoch gebe es Gruppen in der Bevölkerung, die nicht ausreichend durch das Gesetz geschützt würden.

Deshalb empfehlen die Forscher, neben den derzeit im Gesetz erwähnten Aspekten wie Alter, Geschlecht, ethnische Herkunft, sexuelle Ausrichtung und Religion weitere Kriterien aufzunehmen. So solle in Zukunft auch bei privatrechtlichen Rechtsverhältnissen niemand mehr wegen seiner Weltanschauung, seiner sozialen Stellung oder seiner Einkommensverhältnisse etwa auf dem Wohnungsmarkt benachteiligt werden dürfen.

Mit Blick auf die in letzter Zeit stark diskutierte Frauenquote in Unternehmen fordern die Experten zudem eine "Migrantenquote". Auch Zuwanderer seien in der Wirtschaft vielfach Diskriminierungen ausgesetzt, weswegen die Unternehmer hier in die Pflicht genommen werden müssten.

Zu den Nachjustierungen, die das Gremium empfiehlt, zählt auch, dass Verbände, Gewerkschaften und Betriebsräte mehr Möglichkeiten erhalten sollen, gegen Diskriminierungen von Bürgern und Arbeitnehmern vorzugehen. Denn viele Betroffene würden schlicht nicht klagen; hier bedürfe es einer Stärkung des kollektiven Rechtsschutzes. Einen ähnlichen Vorschlag hatte kürzlich die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gemacht; sie stützte sich hierbei auf eine repräsentative Umfrage, die erbracht hatte, dass Diskriminierungen besonders im Alter und in Unternehmen weit verbreitet sind (vgl. ZAP Anwaltsmagazin 11/2016, S. 557).

[Red.]

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