Im Herbst vergangenen Jahres hatten sich 50 Länder auf der Internationalen Steuerkonferenz in Berlin zu einem verstärkten gemeinsamen Vorgehen gegen Steuerhinterzieher verpflichtet (vgl. ZAP Anwaltsmagazin 23/2014, S. 1292), nun hat die Bundesregierung hierzu die Umsetzung in nationales Recht vorgelegt: Mit ihrem Gesetzentwurf zum automatischen Austausch von Konteninformationen will sie es Steuerhinterziehern in Zukunft schwerer machen, Einkommensquellen vor dem Fiskus zu verbergen, indem ausländische Kapitalerträge für deutsche Finanzämter transparenter werden.

Der automatische Austausch erleichtert es den Finanzbehörden ab 2017, Informationen über Konten aus dem Ausland zu erhalten. Durch die sog. Mehrseitige Vereinbarung verpflichtet sich Deutschland, von den hier ansässigen Finanzinstituten wie Banken und Sparkassen Informationen über Konten zu erheben und diese auch den anderen Vertragsstaaten zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich hierbei insbesondere um die Mitteilung von:

  • Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer sowie Geburtsdaten und -ort jeder meldepflichtigen Person,
  • Kontonummer,
  • Jahresendsalden der Finanzkonten und
  • gutgeschriebenen Kapitalerträgen, einschließlich Einlösungsbeträgen und Veräußerungserlösen.

Im Gegenzug verpflichten sich die anderen Vertragsstaaten gegenüber Deutschland, Informationen zu Finanzkonten von in Deutschland steuerpflichtigen Personen zu übermitteln.

Die Bundesregierung verweist darauf, dass sie großen Wert auf den Aspekt des Datenschutzes gelegt hat. Deutschland wird deshalb nur dann Steuerdaten austauschen, wenn hierbei das bisherige hohe deutsche Datenschutzniveau gewahrt bleibt. Hierzu wird Deutschland eine Erklärung zu Datenschutzbestimmungen und Verfügungsbeschränkungen bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hinterlegen.

[Quelle: Bundesregierung]

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