Ein solcher Prozess hat Auswirkungen auf alle Facetten einer Kanzlei. Es kann sein, dass z.B. im Anschluss das Organigramm neu aufgestellt werden muss. Damit verbunden sind oft auch Änderungen der Personalplatzierung und der strukturellen Abläufe. Gegebenenfalls wird die Personalauswahl anders gestaltet. Nicht selten ergeben sich direkt Implikationen für die Personalentwicklung: Fachliche Weiterbildungen werden unter Umständen benötigt, ein Bedarf an zusätzlichen Soft Skill-Qualifikationen wird festgestellt usw. Vielleicht werden Internetseiten mit neuen Inhalten gefüllt. Es werden die Maßnahmen ergriffen, um die im Leitbild definierten Ziele erreichen zu können.

Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem Kanzlei-Handbuch zu. Es empfiehlt sich, dass die für das tägliche Handeln notwendigen Wissensinhalte und Regeln in einem Kanzlei-Handbuch detailliert abgebildet werden. So kann es als Nachschlagewerk für alle Mitarbeiter dienen. Wichtig ist dies insbesondere auch für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter. Es enthält neben der Darstellung sich wiederholender Arbeitsabläufe/-prozesse – wie z.B. der Vergabe von Besprechungsterminen, Einholung von Mandanten-Feedback – genaue Anleitungen dafür, wie in der Kanzlei mit Mandantenbeschwerden umgegangen wird, wie die Einarbeitung neuer Mitarbeiter erfolgt und vieles mehr.

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