Die Bundesregierung hat Mitte Juli den nach § 8 Abs. 1 des Mediationsgesetzes vorgeschriebenen Evaluationsbericht zur Entwicklung der Mediation in Deutschland und über die Aus- und Fortbildung der Mediatorinnen und Mediatoren vorgelegt. Mit dieser Pflicht zur Evaluierung wollte der Gesetzgeber des im Jahr 2012 in Kraft getretenen Gesetzes sicherstellen, dass nach rund vier Jahren überprüft wird, ob weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf hinsichtlich der in Deutschland neuen außergerichtlichen Konfliktlösungsmöglichkeit besteht.

Der Bericht kommt nun zu dem Ergebnis, dass die Mediation als alternatives Instrument der Konfliktbeilegung in Deutschland einen festen Platz in der Streitbeilegungslandschaft einnimmt, allerdings noch nicht in einem Maße genutzt wird, wie es wünschenswert wäre. Das Potential der Mediation sei, so das Fazit, noch nicht voll entfaltet.

Beauftragt mit der Erstellung der rechtstatsächlichen Studie war das Deutsche Forschungsinstitut für die öffentliche Verwaltung in Speyer. Dieses hat seit 2014 bundesweit mehr als 1.000 Mediatorinnen und Mediatoren befragt. Zudem wurde u.a. umfangreich Literatur ausgewertet, und es wurden Workshops mit den Mediatoren durchgeführt. Das Institut kommt zu folgenden Feststellungen:

  • Die Zahl der durchgeführten Mediationen ist auf einem gleichbleibenden niedrigen Niveau. Die Mediationen konzentrieren sich dabei überwiegend auf einige wenige Mediatoren.
  • Die Mediationstätigkeit bietet nur geringe Verdienstmöglichkeiten. Viele Mediatoren sind in der Ausbildung tätig.
  • Während die Mediationskostenhilfe von den Mediatoren für das beste Instrument zur Förderung der Mediation gehalten wird, rät der Bericht jedenfalls zum gegenwärtigen Zeitpunkt von einer allgemeinen, bereichsunabhängigen Regelung zur Mediationskostenhilfe ab.
  • Die Vollstreckbarkeit von Mediationsvereinbarungen wird von den Mediatoren im geringsten Maße als weiterführendes Instrument zur Förderung der Mediation erachtet. Für eine Sonderregelung zur Vollstreckbarmachung von Mediations(ergebnis)vereinbarungen gebe es keinen Bedarf.
  • Die Zertifizierung von Mediatoren, wie sie derzeit ausgestaltet ist, hat für die Nutzer wenig Relevanz. Inwieweit ein einheitliches öffentlich-rechtliches Zertifizierungssystem dies zu ändern vermag, ist empirisch nicht belegbar.

Einen unmittelbaren gesetzgeberischen Handlungsbedarf, insbesondere auf dem Gebiet der Aus- und Fortbildung von Mediatoren, sieht der Bericht daher nicht. Die Bundesregierung will die Ergebnisse jedoch zum Anlass nehmen, um im Austausch mit den betroffenen Kreisen auf der Grundlage der Erkenntnisse des Berichts zu überlegen, wie das mit dem Mediationsgesetz verfolgte Ziel der Förderung von Mediation langfristig noch besser verwirklicht werden kann.

[Quelle: Bundesregierung]

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