Die Scheidung hat ebenso wie die Trennung der Eheleute keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Mietverhältnisse an der bisherigen Ehewohnung.

 

Praxishinweise:

  • Mit einem Antrag nach § 1568a BGB kann auch eine dem Vermieter gegenüber wirksame Regelung der Mietwohnung erlangt werden.
  • Bei Rechtshängigkeit eines Wohnungszuweisungsantrags ist der Rechtsstreit über die Wohnungsräumung durch das Zivilgericht auszusetzen (BVerfG FamRZ 2006, 1596).

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