Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat in Umsetzung des Koalitionsvertrags 2013 im Juli 2015 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler vorgelegt. Danach ist unter Änderung von § 34c GewO für Immobilienmakler ein Sachkundenachweis und ein Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für die Erteilung einer gewerblichen Erlaubnis vorgesehen (hierzu GE 2015, 939). Gegenwärtig befindet sich der Entwurf in der Überarbeitung (vgl. Kassler GE 2016, 776).

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