(BFH, Beschl. v. 28.4.2015 – VI R 65/13) • Bei Unterbleiben oder Unrichtigkeit der Belehrung über den Einspruch gegen einen Einkommenssteuerbescheid und die Finanzbehörde, bei der er einzulegen ist, verlängert sich die Einlegungsfrist grds. auf ein Jahr. Die Rechtsbehelfsbelehrung ist in diesem Sinne allerdings dann nicht unrichtig erteilt, wenn sie in Bezug auf das Formerfordernis für die Einlegung des Einspruchs den Wortlaut des Gesetzes wiedergibt. Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist erst dann unrichtig, wenn sie in wesentlichen Aussagen unzutreffend oder derart unvollständig oder missverständlich abgefasst ist, dass durch sie die Möglichkeit zur Fristwahrung gefährdet erscheint.

ZAP EN-Nr. 647/2015

ZAP 16/2015, S. 871 – 871

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge