Der Antrag der allgemeinen Leistungsklage ist gerichtet auf das Tun oder Unterlassen. Bei der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen sollte anders als etwa im Zivilprozess auch der Zahlungsgrund und der Leistungszeitraum angegeben werden. Geht es um den Erlass, die Ergänzung oder die Änderung einer Norm, ist diese exakt zu bezeichnen. Wird beispielsweise Akteneinsicht begehrt, sind die Akten so genau wie möglich zu benennen.

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