Die EU-Kommission hat am 25.5.2016 in einer Mitteilung "ein umfassendes Konzept zur Förderung des grenzüberschreitenden elektronischen Handels für die Bürger und Unternehmen Europas" vorgestellt. Nach dieser Mitteilung werden drei neue EU-Verordnungen vorgeschlagen, nämlich

  • eine Verordnung über Maßnahmen gegen Geo-Blocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarktes;
  • eine Verordnung über grenzüberschreitende Paketzustelldienste;
  • eine Überarbeitung der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz.

Die geplante Verordnung über Maßnahmen gegen Geo-Blocking und andere Formen der Diskriminierung soll hierbei dafür sorgen, dass Verbraucher, die Waren in einem anderen Mitgliedstaat online oder vor Ort erwerben wollen, nicht durch unterschiedliche Preise, Verkaufs- oder Zahlungsbedingungen diskriminiert werden, sofern dies nicht aus objektiv nachvollziehbaren Gründen, z.B. Gründen des Steuerrechts oder Vorschriften zum Schutze des Gemeinwohls, gerechtfertigt ist. Gegenwärtig sei festzustellen, dass Verbrauchern im Internet häufig Angebote aus anderen Ländern vorenthalten würden. Eine solche Diskriminierung sei im europäischen Binnenmarkt nicht gewünscht. Die geplante Verordnung soll insofern für online oder offline gehandelte Waren Rechtssicherheit herbeiführen, wobei auch Ausnahmetatbestände, z.B. für Kleinunternehmer, vorgesehen werden sollen. Der Vorschlag der Verordnung über grenzüberschreitende Paketzustelldienste soll eine erhöhte Preistransparenz und eine bessere Regulierungsaufsicht bei den grenzüberschreitenden Paketzustelldiensten erzeugen. Mit der geplanten Überarbeitung der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz sollen die nationalen Behörden mit mehr Befugnissen zur besseren Durchsetzung der Verbraucherrechte ausgestattet werden. Beispielsweise sollen sie zukünftig anordnen können, dass Webseiten mit betrügerischen Angeboten sofort gelöscht werden.

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