(BVerfG, Beschl. v. 4.5.2015 – 1 BvR 2096/13) • Wird die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen und zeitgleich über einen PKH-Antrag entschieden, so ist die PKH für die abgeschlossene Instanz i.d.R. zu gewähren. Die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung setzt eine bedeutsame, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage voraus. Das Fachgericht verhält sich widersprüchlich, wenn es von einem solchen Fall ausgeht, gleichwohl aber PKH versagt.
ZAP EN-Nr. 583/2015
ZAP 14/2015, S. 754 – 754
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