Die Zentralstelle für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen (Finance Intelligence Unit – FIU) verzeichnet seit mehreren Jahren einen massiven Anstieg der eingehenden Verdachtsmeldungen. Dies teilte die Bundesregierung Anfang Juni mit (vgl. BT-Drucks 18/12521). Danach hat sich die Zahl der Meldungen seit 2012 verdoppelt. Wurden 2014 noch 24.054 Meldungen abgegeben, so stieg deren Zahl im Jahr 2015 auf 29.108. Daher werde das Personal der FIU auf 165 Stellen ausgebaut.

Außerdem teilt die Regierung mit, dass zwischen 2011 und 2015 79 Verfahren gegen Kreditinstitute wegen Verstoßes gegen geldwäscherechtliche Bestimmungen eingeleitet worden seien. Weitere 59 Verfahren seien gegen Leitungspersonen von Kreditinstituten eingeleitet worden.

Weiter wird ausgeführt, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufgrund von Sonderprüfungen im Finanzsektor wegen Verstößen gegen geldwäscherechtliche Pflichten im Jahr 2014 85, im Jahr 2015 92 und im Jahr 2016 115 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet hat.

Im Bereich des Nichtfinanzsektors, dessen Überwachung nach § 16 Abs. 2 Nr. 9 GwG den Ländern obliegt, gab es im Jahr 2014 mindestens (von einigen Ländern lagen der Bundesregierung keine Angaben vor) 914 Beanstandungen oder Verwarnungen, mindestens 46 Ordnungsmaßnahmen durch Verwaltungsakt, mindestens 144 eingeleitete Bußgeldverfahren und mindestens 53 verhängte Bußgelder. Im Jahr 2015 gab es mindestens 808 Beanstandungen oder Verwarnungen, mindestens 46 Ordnungsmaßnahmen durch Verwaltungsakt, mindestens 108 eingeleitete Bußgeldverfahren und mindestens 129 verhängte Bußgelder.

[Quelle: Bundesregierung]

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