Die Trennung der Eheleute hat keine automatischen Auswirkungen auf gemeinsame Konten und bestehende Kontenvollmachten.
Praxishinweise:
- Ist der Ehepartner als Verfügungsberechtigter eingetragen, kann er das Konto abräumen und ggf. auch einen bestehenden Dispositionskredit voll ausschöpfen.
- Hier muss die Kontenvollmacht gelöscht und ggf. ein eigenes Konto eingerichtet werden.
- Die zweite EC-Karte des Ehegatten für das eigene Konto sollte ggf. gesperrt werden.
- Auch bei Kreditkarten ist zu prüfen, ob Partnerkarten bestehen, die ggf. gekündigt werden müssen.
- Arbeitgeber, Rentenzahlungsstelle usw. müssen angewiesen werden, nur noch auf das neue Konto zu zahlen.
- Mit der Bank müssen ggf. angepasste Regelungen zum Dispositionskredit getroffen werden.
- Lastschriften und Abbuchungsaufträge sollten überprüft werden.
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