Die Trennung der Eheleute hat keine automatischen Auswirkungen auf gemeinsame Konten und bestehende Kontenvollmachten.

 

Praxishinweise:

  • Ist der Ehepartner als Verfügungsberechtigter eingetragen, kann er das Konto abräumen und ggf. auch einen bestehenden Dispositionskredit voll ausschöpfen.
  • Hier muss die Kontenvollmacht gelöscht und ggf. ein eigenes Konto eingerichtet werden.
  • Die zweite EC-Karte des Ehegatten für das eigene Konto sollte ggf. gesperrt werden.
  • Auch bei Kreditkarten ist zu prüfen, ob Partnerkarten bestehen, die ggf. gekündigt werden müssen.
  • Arbeitgeber, Rentenzahlungsstelle usw. müssen angewiesen werden, nur noch auf das neue Konto zu zahlen.
  • Mit der Bank müssen ggf. angepasste Regelungen zum Dispositionskredit getroffen werden.
  • Lastschriften und Abbuchungsaufträge sollten überprüft werden.

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