Das Bankgeschäft befindet sich international und national im Umbruch. Politischen Bestrebungen, dem Spekulatentum wirksam zu begegnen, fehlen. Auf der anderen Seite stützt der BGH Bürgerinteressen. Das heißt, die Fürsorgepflicht des Staates gegenüber Verbrauchern und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) hat sich in die Justiz als Korrektiv gesetzgeberischer Fehlleistungen verlagert. Künftig werden die Themen Jedermann-Konto, Strafzinsen, Anlageberatung (Stichwort "Altersarmut"), Liquiditätsbeschaffung weiter an Brisanz gewinnen. Der Anwalt ist dabei als kompetenter, fürsorglicher und belastbarer Partner seiner Mandanten unverzichtbar.

Autoren: Hartmut Glenk, Direktor des Instituts für Genossenschaftswesen und Bankwirtschaft (IGB) e.V., Siegen/Berlin, unter Mitarbeit von Dipl.-Kfm. Heinz Bauer und Dipl.-Ing. Tim Hofmann, wissenschaftliche Mitarbeiter des IGB

ZAP 13/2016, S. 679 – 690

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