Der Deutsche Richterbund (DRB) und die Neue Richtervereinigung (NRV) haben sich dafür ausgesprochen, die Justizstrukturen in Deutschland zu ändern. Das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) müsse reformiert werden. Anlass des Vorstoßes beider Vereinigungen ist das jüngste Urteil des EuGH, demzufolge die deutschen Staatsanwaltschaften künftig keine Befugnis mehr haben sollen, einen Europäischen Haftbefehl auszustellen (EuGH, Urt. v. 27.5.2019 – C-508/18, C-82/19 PPU, C-509/18; vgl. dazu ZAP EN-Nr. 381/2019, in diesem Heft).

Die Straßburger Richter hatten darin festgestellt, dass die deutschen Staatsanwälte keine "Justizbehörden" im Sinne des EU-Rechts sind. Zwar sei der Begriff nicht auf Gerichte beschränkt; wegen der Weisungsbefugnisse der zuständigen Bundes- und Landesjustizminister fehle den Staatsanwaltschaften aber die notwendige Unabhängigkeit von der Exekutive. Eine deutsche Staatsanwaltschaft müsse immer damit rechnen, im Rahmen des Erlasses einer Entscheidung über die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls mittelbar oder unmittelbar Anordnungen oder Einzelweisungen seitens des zuständigen Justizministers unterworfen zu werden. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass der Europäische Haftbefehl mittelbar auf einem deutschen, durch einen Richter ausgestellten Haftbefehl beruht.

"Das Weisungsrecht der Justizminister an die Staatsanwaltschaften im Einzelfall muss umgehend aufgehoben werden", forderte der Vorsitzende des DRB, Jens Gnisa, Ende Mai in Berlin. Der von seiner Vereinigung schon länger angemahnten Abschaffung des Weisungsrechts der Justizminister dürfe sich die Politik nun nicht mehr länger entziehen, so Gnisa. Durch die jahrelange Blockadehaltung der Politik drohe nunmehr eine schmerzliche Sicherheitslücke. So sei unklar, wie derzeit überhaupt noch europaweite Fahndungen umgesetzt werden können. Selbst Haftentlassungen könnten nicht ausgeschlossen werden. "Es sollte für Deutschland zum Selbstverständnis gehören, europäische Justizstandards einzuhalten. Dazu gehört nach der Entscheidung des EuGH auch die Abschaffung des Weisungsrechts der Justizminister im Einzelfall an Staatsanwälte", so Gnisa.

Noch weiter will die NRV gehen. Sie fordert, die Justiz ganz aus dem Einflussbereich der Exekutive herauszulösen und hierarchiearme Verwaltungsstrukturen mit direkter parlamentarischer Verantwortung aufzubauen. Konkret schlägt die NRV vor, parlamentarisch verankerte Richterwahlausschüsse in allen Ländern zu schaffen, die nicht nur die Aufgabe haben, die demokratische Legitimation der Richter sicher zu stellen, sondern die auch von der Verwaltung unabhängig sind und mit qualifizierter Mehrheit darüber entscheiden, wer in Deutschland zum Richter ernannt wird. Für die Gerichtsverwaltungsaufgaben schlägt der Verein die Etablierung von gerichtsübergreifenden "Gerichtsbarkeitsräten" vor, die ebenfalls demokratisch legitimiert sein sollten.

Die Vereinigung betonte in einer Pressemitteilung, dass sie schon länger darauf hingewiesen habe, dass die Justizstrukturen in Deutschland aus dem 19. Jahrhundert stammen und nicht einem modernen europäischen Standard entsprächen. Die deutsche Justiz, so die NRV, solle sich ihren "organisatorischen Lebenslügen" stellen. Das aktuelle Urteil des EuGH beschreibe es deutlich: Deutschland könne hinsichtlich der Justiz noch von Litauen lernen.

Anders wird dies allerdings in den Reihen der Anwaltschaft gesehen. In einem Statement hat sich der Deutsche Anwaltverein (DAV) nach der Entscheidung des EuGH dafür ausgesprochen, das Weisungsrecht der Justizminister an die Staatsanwaltschaften beizubehalten. Es habe sich bewährt, auch wenn dies in anderen europäischen Ländern anders geregelt sei. Das deutsche Modell gewährleiste eine demokratische Kontrolle der Staatsanwaltschaften und eine politische Verantwortlichkeit für ihr Handeln. Die Staatsanwaltschaft gehöre im demokratischen Rechtsstaat zur Exekutive. Diese werde durch das Parlament kontrolliert: Die Justizminister trügen gegenüber dem Parlament die Verantwortung für die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft. Wäre diese ihnen gegenüber nicht weisungsgebunden, wäre sie ein parlamentarisch nicht kontrollierter Teil der Exekutive. Damit drohe, so der DAV, eine "Demokratielücke". Eine Staatsanwaltschaft sei eben kein unabhängiges Gericht, sondern bedürfe als Teil der Exekutive der Kontrolle.

[Quellen: DRB/NRV/DAV]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge