Sobald ein Burnout-Prozess in Gang gesetzt ist, gibt es kein automatisches Ende, sondern er führt in eine psychische "Notaussituation" für den Betroffenen, das Chronische Erschöpfungssyndrom (CES). Nach der Klassifizierung der WHO wird das Chronische Erschöpfungssyndrom als eine neurologische Erkrankung des Gehirns klassifiziert. Damit ist dieser Zustand als Krankheit anerkannt. Die chronische Erschöpfung, die dem Betroffenen sowohl den Antrieb als auch die Kraft nimmt, normal am Arbeitsleben und an vielen Bereichen seines Lebens wie bisher teilzunehmen, tritt nicht langsam ein, sondern ist plötzlich da. Wie eine verletzte Sehne, die jedoch noch übliche Bewegungen aushält und bei zu viel Belastung plötzlich zerreißt, springt der Gesundheitszustand bei dem Betroffenen irgendwann um. In Beschreibungen ist zu lesen, dass oft ein Zustand eintritt, der sich wie ein grippaler Infekt anfühlt, doch von dem sich der Betroffene einfach nicht wieder erholt. In diesem Zustand ist eine Teilnahme am Arbeitsleben nicht mehr möglich. Hier liegt kein Burnout-Prozess mehr vor, der noch ausgebremst werden kann, hier liegt eine schwere Erkrankung vor, die mit Depressionen und zahlreichen weiteren Begleiterscheinungen einhergeht. Der Betroffene muss sein Leben komplett umstellen, sobald er wieder handlungsfähig ist – dies kann allerdings viele Monate dauern.

Jede langanhaltende psychische Überlastungssituation kann in einen Burnout-Prozess abgleiten, den es rechtzeitig vor dem Erreichen eines Chronischen Erschöpfungssyndroms auszubremsen gilt. Diese Situationen sollten arbeitgeberseitig mit Hilfe der gesetzlichen Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG erkannt werden, um Abhilfe zu schaffen. Geschieht dies nicht rechtzeitig, ist es wichtig, dass der betroffene Arbeitnehmer sich rechtzeitig gegen die andauernde Überlastung wehrt, um schwere Gesundheitsschäden zu vermeiden.

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