Wie bereits im Vorjahr (vgl. ZAP Anwaltsmagazin 9/2016, S. 448) verkündete die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) auch in diesem Frühjahr einen nur noch geringen Anstieg bei der Zahl der Kammermitglieder. Danach weist die Mitgliederstatistik zum 1.1.2017 insgesamt 165.551 Mitglieder und damit nur einen mäßigen Zuwachs von 0,42 % zum Vorjahr aus. 15 Kammern verzeichneten einen Mitgliederzuwachs, 12 Kammern einen Rückgang der Mitgliederzahlen.

Den größten Zuwachs weisen die Kammern München (+ 1,24 %), Frankfurt und Hamburg (jeweils + 1,18 %) sowie Düsseldorf (+ 1,04 %) auf. Die stärksten Verluste haben – vom Sonderfall BGH abgesehen (dort - 6,52 %) – die Kammern Thüringen (- 2,02 %), Sachsen-Anhalt (- 1,9 %) und Brandenburg (- 1,3 %) zu verzeichnen.

Erstmals enthält die Statistik auch Zahlen zur Zulassung von Syndikusrechtsanwälten, denn nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Syndikusrechtsanwälte im vergangenen Jahr sind nunmehr die Zulassungsarten "Rechtsanwalt" (Einzelzulassung), "Syndikusrechtsanwalt" (Einzelzulassung), sowie "Syndikusrechtsanwalt und Rechtsanwalt" (Doppelzulassung) zu unterscheiden. Danach waren zum Jahresbeginn 957 Syndikusrechtsanwälte und 8.738 Syndikus- und Rechtsanwälte (Doppelzulassung) bei den Rechtsanwaltskammern zugelassen.

[Quelle: BRAK]

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