Im Juni ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Die für die Anwaltschaft bedeutsamste ist wohl die sog. Mietpreisbremse, Änderungen gab es zudem beim Verbraucherschutz, bei den sog. Ghetto-Renten und bei der Bundeswehr. Im Einzelnen:

  • Mietpreisbremse

Zum 1. Juni ist das Mietrechtsnovellierungsgesetz in Kraft getreten, demzufolge Wohnungsmieten bei einer Wiedervermietung in den von den Bundesländern besonders ausgewiesenen Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch um höchstens zehn Prozent übersteigen dürfen (vgl. Eisenschmid ZAP F. 4, S. 1649). Zudem soll bei einer Neuvermietung künftig derjenige einen Makler bezahlen müssen, der ihn beauftragt hat und in dessen Interesse der Makler überwiegend tätig geworden ist (Bestellerprinzip).

  • Kennzeichnung gefährlicher Inhaltsstoffe

Auf Grund einer europäischen Verordnung sind seit Anfang Juni gefährliche Gemische von Chemikalien neu eingestuft worden. Zum Schutz der Verbraucher sollen Verpackungen außerdem deutlicher auf die Gefahren der Inhaltsstoffe aufmerksam machen. Dies betrifft etwa Backofensprays, Geschirrreiniger-Tabs, Lacke und Klebstoffe. Auf deren Verpackung wird z.B. statt der bisherigen Gefahrensymbole auf orangefarbenem Grund künftig eine verkehrsschildartige Gestaltung mit Gefahrenpiktogrammen auf weißem Grund mit roter Umrandung zu sehen sein.

  • Dienst bei der Bundeswehr

In Teilen bereits am 23. Mai in Kraft getreten ist eine Reform der Arbeitsbedingungen und der sozialen Absicherung von Soldaten der Bundeswehr. Hierzu wird eine regelmäßige gesetzliche Arbeitszeit von 41 Stunden in der Woche für Soldaten im Grundbetrieb eingeführt, des Weiteren gibt es erweiterte Möglichkeiten, Teilzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen, etwa im Sinne von Job-Sharing. Daneben sieht die Reform u.a. strukturelle Verbesserungen bei den Erschwerniszulagen, eine verbesserte Nachversicherung für Soldaten auf Zeit in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie günstigere Regeln zum Versorgungsausgleich für geschiedene Berufssoldaten vor.

  • Rentenzahlungen an Holocaust-Überlebende

Deutsche Renten können jetzt direkt an die Holocaust-Überlebenden in Polen ausgezahlt werden. Bisher stand dem ein früheres Abkommen zwischen den beiden Staaten aus dem Jahr 1975 entgegen. Die Deutsche Rentenversicherung hat bereits alle bekannten möglichen Berechtigten angeschrieben und ihnen einen Antragsvordruck zugesandt.

  • Empfänger von Agrarbeihilfen

Seit dem 1. Juni müssen die EU-Staaten alle Empfänger von Agrarbeihilfen veröffentlichen. Diese neue Transparenzregel ist Teil der Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik. Danach sind auf einer Internetseite nunmehr der Name des begünstigten Landwirts, seine Gemeinde, eine Aufschlüsselung der Beträge der Zahlungen für jede einzelne Maßnahme sowie die Summe dieser Beträge pro Haushaltsjahr und eine Beschreibung der aus den EU-Fonds finanzierten Projekte aufzulisten. Damit soll für die EU-Bürger transparent werden, wohin die Agrarförderung fließt, die in Deutschland derzeit jährlich etwa 6,2 Mrd. Euro ausmacht, von denen rund fünf Mrd. Euro auf die Direktzahlungen an die Landwirte entfallen. Laut EU wird mit diesen Veröffentlichungen ein "Gleichgewicht" zwischen Transparenz und Datenschutz der Landwirte eingehalten.

[Quelle: Bundesregierung]

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