Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat konkrete Vorschläge für eine Reform des Wahlverfahrens zu den obersten Bundesgerichten vorgelegt. Er fordert eine Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten auf allen Ebenen, Doppelwahlvorschläge und die konsequente Beachtung der Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, um Chancengleichheit für Frauen herzustellen. Feste Auswahlkriterien, Informationspflichten der Länderjustizministerien und die weitere Vereinheitlichung der Präsidialratsverfahren bei den obersten Bundesgerichten seien, so die Juristinnen, die Eckpfeiler für mehr Transparenz. Ein spezieller Rechtszug für Konkurrentenklagen soll zudem dazu beitragen, die Nachbesetzung offener Stellen zu beschleunigen.

Die Präsidentin des djb Ramona Pisal und Vizepräsidentin Eva Schübel haben diese Reformvorschläge bereits im April sowohl im Bundesministerium für Arbeit und Soziales als auch im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgestellt.

Die Reformvorschläge, Teil der djb-Initiative "Frauen in die Roten Roben", sind von einem Arbeitskreis erarbeitet worden, dem im Wesentlichen Richterinnen an allen fünf obersten Bundesgerichten angehören.

Die bisher mangelnde Chancengleichheit für Frauen bemängelt der djb abermals bei der diesjährigen Bundesrichterwahl im März. Auf fünf Stellen am BVerwG hätten die Mitglieder des Richterwahlausschusses 15 Richter und nur zwei Richterinnen vorgeschlagen und dann ausschließlich Männer gewählt. Der Anteil der Bundesrichterinnen dort betrage 25 %.

[Quelle: djb]

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