Nach Ziffer 6. der ERVB 2022 (BAnz AT 26.11.2021 B2) der Bekanntmachung zu § 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung vom 22.11.2021 sind ab 1.1.2022 bis mind. 31.12.2022 folgende Vorgaben zu beachten:

  1. druckbar,
  2. die Länge von Dateinamen beträgt max. 90 Zeichen einschl. der Dateiendungen und
  3. Dateinamen enthalten nur:

    • alle Buchstaben des deutschen Alphabetes einschl. der Umlaute ä, ö, ü und ß,
    • alle Ziffern und
    • die Zeichen Unterstrich und Minus,
    • Punkte, wenn sie den Dateinamen von Dateiendungen trennen und
    • eine logische Nummerierung, wenn mehrere Dateien übermittelt werden.
 

Hinweis:

Aktuell verhindert das beA ein Hochladen von Dateien, wenn die geltenden Voraussetzungen nicht beachtet werden. Ob die derzeit nicht zulässigen Leerzeichen wieder erlaubt sind (da sie in der ERVB 2022 nicht erwähnt werden), wird sich zeigen.

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