Zum Jahresbeginn 2017 steigen die Leistungen für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Das gilt für die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und die Sozialhilfe nach SGB XII. Auch für Asylbewerber ändern sich die Leistungen. Am stärksten steigen die Regelleistungen für Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Der Grund liegt in der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamts; danach ist der Bedarf in dieser Altersgruppe für Lebensmittel und Getränke erheblich höher als bisher berechnet.

Die neuen Regelsätze ab 1.1.2017 sind:

  • Alleinstehend/Alleinerziehend: 409 EUR (+ 5 EUR) Regelbedarfsstufe 1;
  • Erwachsene nichterwerbsfähige/Behinderte (z.B. Wohngemeinschaften) 409 EUR (+ 5 EUR), Regelbedarfsstufe 1;
  • Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften: 368 EUR (+ 4 EUR), Regelbedarfsstufe 2;
  • Erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen: 327 EUR (+ 3 EUR), Regelbedarfsstufe 3;
  • nichterwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern: 327 EUR (+ 3 EUR), Regelbedarfsstufe 3;
  • Jugendliche vom 15. bis Vollendung des 18. Lebensjahres: 311 EUR (+ 5 EUR), Regelbedarfsstufe 4;
  • Kinder vom 7. bis Vollendung des 14. Lebensjahres: 291 EUR (+ 21 EUR), Regelbedarfsstufe 5;
  • Kinder bis Vollendung des 6. Lebensjahres: 237 EUR (unverändert) Regelbedarfsstufe 6.

Künftig erhalten nichterwerbsfähige oder behinderte erwachsene Sozialhilfeempfänger 100 % statt 80 % der Grundsicherung. Wenn sie etwa bei den Eltern oder in einer Wohngemeinschaft leben, gehören sie zur Regelbedarfsstufe 1. Neu ist auch, dass Menschen mit Behinderung in stationären Einrichtungen ab 2020 die Regelbedarfsstufe 2 (90 %) statt Regelbedarfsstufe 3 (80 %) erhalten.

Die Leistungen für Asylbewerber werden 2017 ebenfalls angepasst: Alleinstehende Asylbewerber erhalten dann statt 354 EUR nur noch 332 EUR. Grund ist die Herausnahme der Verbrauchsausgaben für Haushaltsenergie und Wohnungsinstandhaltung. Bei der Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft werden diese Kosten durch Sachleistungen gedeckt.

[Quelle: Bundesregierung]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge