In den vergangenen Wochen ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Sie betreffen vorwiegend die Bereiche Arbeit, Gesundheit und Verbraucherschutz sowie Justiz. Im Einzelnen:

  • Mindestlöhne für Maler und Lackierer

Seit dem 1. Mai gelten im Maler- und Lackiererhandwerk höhere Mindestlöhne: Für Ungelernte liegen sie bundesweit bei 10,35 EUR. Für Fachkräfte steigt der Mindestlohn auf 13,10 EUR in den alten und auf 11,85 EUR in den neuen Bundesländern.

  • Hilfsmittel für gesetzlich Krankenversicherte

Bereits am 11. April ist das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung in Kraft getreten. Danach können gesetzlich Krankenversicherte jetzt bei Hilfsmitteln (z.B. Hörgeräte oder Gehhilfen) zwischen mehreren Artikeln wählen. Das entsprechende Verzeichnis ist aktualisiert worden, künftig spielt die Qualität der Produkte eine größere Rolle.

  • Verbraucherschutz bei Lebensmitteln und Spielzeug

Seit dem 19. April gilt ein neues elektronisches Bescheinigungssystem, mit dem die Einfuhr von Bio-Produkten in Länder der EU besser überwacht und zurückverfolgt werden soll. Ab dem 20. Mai gibt es zudem strengere Vorgaben für die Nikotindosierung in E-Zigaretten und Liquids. Ab dem 24. Mai gelten neue Grenzwerte für Spielzeug auf Wasserbasis, etwa Fingerfarben, sowie aus Schaumstoff.

  • Reglementierung für Drohnen

Die neue Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten ist am 7. April in Kraft getreten. Von nun an gelten für Drohnen Betriebsverbote für bestimmte Grundstücke, z.B. Flughäfen. Ab Oktober kommen eine Kennzeichnungspflicht sowie die Notwendigkeit eines Kenntnisnachweises hinzu.

  • Novellierung der Insolvenzanfechtung

Am 5. April in Kraft getreten ist das Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung. Danach wird die Anfechtungsfrist von zehn Jahren auf vier Jahre verkürzt. Zudem können Lohnzahlungen nun grundsätzlich nicht mehr angefochten werden, wenn sie spätestens drei Monate nach der Arbeitsleistung erfolgen.

  • Sportwettenbetrug

Am 19. April in Kraft getreten sind neue Straftatbestände. Sie betreffen den Betrug bei Sportwetten sowie Manipulationen und Absprachen bei sportlichen Wettbewerben.

  • Berichtspflicht für Unternehmen

Am 19. April in Kraft getreten ist das sog. CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz. Danach müssen größere, insbesondere am Kapitalmarkt tätige Unternehmen in ihren Lageberichten künftig verstärkt auch nichtfinanzielle Themen darstellen, etwa zu Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelangen.

[Quelle: Bundesregierung]

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