(BGH, Urt. v. 11.11.2014 – VI ZR 18/14) • Ein Käufer hat ein Fahrzeug nicht gutgläubig erworben, wenn ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, dass das Fahrzeug nicht dem Veräußerer gehörte. Beim Erwerb eines gebrauchten Kraftfahrzeugs besteht keine allgemeine Nachforschungspflicht. Die Übergabe und Prüfung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sind aber die Mindestanforderungen für einen gutgläubigen Erwerb von Kraftfahrzeugen. Wer einen Gebrauchtwagen kauft (ob vom Händler oder von einer Privatperson), ohne sich die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorlegen zu lassen, handelt schon allein aus diesem Grund grob fahrlässig.

ZAP EN-Nr. 3/2015

ZAP 1/2015, S. 11 – 11

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