(BGH, Urt. v. 17.3.2015 – X ZR 34/14) • Ein Luftverkehrsunternehmen ist grds. auch dann zu einer Ausgleichszahlung wegen Nichtbeförderung verpflichtet, wenn es dem Fluggast, der über eine bestätigte Buchung für einen Flug verfügt, die Beförderung auf dem gebuchten Flug verweigert, bevor sich der Fluggast zur vorgesehenen Zeit zur Abfertigung für den gebuchten Flug einfinden kann. Aus der Sicht des Fluggastes ist die Situation bei einer vorzeitigen Zurückweisung mit der Annullierung eines Fluges vergleichbar. In beiden Fällen wird er nicht auf dem von ihm gebuchten Flug befördert. Für den Fall der Annullierung setzt die Fluggastrechteverordnung für einen Ausgleichsanspruch aber ausdrücklich nicht das persönliche Erscheinen des Fluggastes zur Abfertigung voraus. Im Fall einer vorzeitig mitgeteilten Beförderungsverweigerung kann nichts anderes gelten.

ZAP EN-Nr. 422/2015

ZAP 1/2015, S. 513 – 513

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