Nicht nur die Steuerfahnder, auch das Bundeskartellamt blickt auf ein erfolgreiches Jahr 2014 zurück. Die Behörde hat im Jahr 2014 in neun Fällen 1.010.000.000 EUR an Bußgeldern verhängt und damit mehr als jemals zuvor. Die Bußgelder wurden gegen insgesamt 67 Unternehmen und 80 Privatpersonen verhängt. Zum Vergleich: Im Jahr 2013 wurden Bußgelder in Höhe von rund 240 Mio. EUR verhängt. Die bisher höchste Bußgeldsumme im Jahr 2003 lag bei knapp über 700 Mio. EUR.

Andreas Mundt, der Präsident des Amtes, erklärte dazu: "2014 war im Hinblick auf verhängte Bußgelder ein Ausnahmejahr. Wir haben mit den Verfahren gegen Zuckerhersteller, Bier-Brauereien und Wursthersteller drei große, lang laufende Untersuchungen zu Ende gebracht. Auch in den Bereichen Tapeten, Bergbau, Betonpflastersteine und Wärmetauscher für Kraftwerke wurden Verfahren abgeschlossen. Wir gehen davon aus, dass wir mit den Bußgeldern eine ausreichend hohe abschreckende Wirkung erzielen. In den Unternehmen ist das Bewusstsein für die Kartellrechtsproblematik stark gestiegen. Eine Verschärfung des Kartellrechts, wie sie gelegentlich gefordert wird, etwa mit Haftstrafen für Manager, halten wir deshalb für wenig zielführend, auch weil die Verfahren hierdurch sehr viel aufwändiger würden."

Das Bundeskartellamt hat auch 2014 neue Hinweise zu Kartellfällen erhalten und ist diesen bei 15 Durchsuchungsaktionen mit Unterstützung der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaften bei insgesamt 84 Unternehmen nachgegangen.

[Quelle: Bundeskartellamt]

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