Die Blockchain ist eine Art dezentrales Buch ("distributed ledger"), auf das jeder digitale Buchhalter zur Prüfung einer Transaktion zurückgreifen kann. Sie funktioniert auf der Grundlage eines sog. Peer-to-Peer-Netzwerks, also direkt und unmittelbar zwischen den Anwendern, wodurch eine sichere Aufzeichnung und der Abruf der Transaktionshistorie ermöglicht werden (anschaulich: Prior ZAP F. 2, S. 651, 653; Schrey/Thalhofer NJW 2017, 1431, 1432). Ein solches Zentralregister kann dabei beispielsweise die Grundlage für sog. kryptografische Währungen wie Bitcoin liefern.

 

Hinweis:

Eine Blockchain kann aber öffentlich-rechtliche Register (z.B. Grundbücher, Vorsorgeregister, Handelsregister etc.) ersetzen. Denkbar sind auch Einsatzmöglichkeiten im Bereich des E-Government (z.B. e-Estonia in Estland).

Über die Implementierung der Blockchain in eine sog. Smart-Contract-Software wird der Vollzug von Recht ohne menschliche Intermediäre sichergestellt. In einem synallagmatischen Rechtsverhältnis verhindert beispielsweise die Pflichtverletzung des Schuldners die Erfüllung durch den Gläubiger. Der Smart-Contract-Vorgang kontrolliert und dokumentiert die Einhaltung von rechtlichen Voraussetzungen und entscheidet über die "Freischaltung" des Vollzugs eines Rechtsgeschäfts nach dem Grundsatz "true or false". Durch Automatisierung des Leistungsaustauschs mit einem intelligenten, auf einer Blockchain basierten Vertragsmanagementsystem könnten beispielsweise Ausfälle durch den Schuldnerverzug nahezu vollständig ausgemerzt werden. Smart Contracts könnten damit die teure und personalintensive Forderungsdurchsetzung entbehrlich machen. Wer nicht leisten kann oder will, ist "false" und erhält keine Gegenleistung: Wer die Leasingrate für sein Fahrzeug nicht zahlt, kann damit nicht mehr fahren. Wer den Rundfunkbeitrag nicht zahlt, kann nicht mehr fernsehen. Alles ohne Mahnung, Vollstreckungstitel und Gerichtsvollzieher (hierzu unten IV.).

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