Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD wollen die Regelung zur Nichtzulassungsbeschwerde erneut verlängern. Der von ihnen vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (BT-Drucks 19/1686) soll eine Mehrbelastung der Zivilsenate beim BGH verhindern. Die Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH ist derzeit nur zulässig, wenn der Beschwerdewert der Berufungsentscheidung 20.000 EUR übersteigt. Diese Regelung ist bereits mehrfach befristet verlängert worden (vgl. zu den letzten Verlängerungen ZAP Anwaltsmagazin 1/2017, S. 4 und 1/2015, S. 7) und wird nun zum 30.6.2018 auslaufen. Mit einer Anschlussregelung soll die geltende Regelung erneut um eineinhalb Jahre verlängert werden.

In einer Expertenanhörung im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz Mitte Mai wurden die Pläne überwiegend befürwortet. Die Präsidentin des BGH, Bettina Limperg, legte in ihrer Stellungnahme dar, die Regelung sei unvermeidlich, um den ansonsten sicheren Kollaps des BGH zu verhindern. Der BGH werde sich einer fachlichen Diskussion über etwaige Alternativen zur Begrenzung des Revisionszugangs durch eine streitwertbezogene Regelung nicht verschließen. Da eine solche Lösung in den vergangenen Jahren nicht gefunden worden sei, sei es ausgeschlossen, bis Ende Juni noch eine zu finden. Daher sei es derzeit unabweisbar, die bestehende Regelung zumindest zu verlängern.

Der Präsident des Kammergerichts Berlin, Bernd Pickel, erklärte, eine Aufhebung der Wertgrenze wäre für die Oberlandesgerichte wegen der mittelbaren Auswirkungen, die durch die dann zu erwartende massive Mehrbelastung des BGH eintreten würde, in hohem Maße nachteilig.

Der Experte des Deutschen Anwaltvereins, RA Wolfgang Schwackenberg, sprach sich im Prinzip gegen eine Verlängerung der Frist aus. Sie sei allerdings akzeptabel, wenn gleichzeitig die Zeit genutzt werde, um eine Verbesserung der Reform des gesamten Zivilverfahrens zu erreichen. Nur mit einer Gleichbehandlung aller Zivilverfahrensangelegenheiten, also auch der des Familienrechts in Bezug auf den Zugang zum BGH, werde eine bürgernahe, adäquate und effiziente Lösung gefunden werden können.

[Quelle: Bundestag]

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