In der Kombination von Smart Contracts mit der Blockchain-Technologie wird gewährleistet, dass die Smart Contracts dezentral und anonym auf eine verifizierte, nachträglich nicht manipulierbare Datenbank zugreifen können. Dadurch kann sichergestellt werden, dass alle Smart Contract-Vorgänge rechtmäßig erfolgen und sich selbst dabei überwachen. Dies ist besonders interessant, wenn verschiedene Vertragsparteien in den Ablauf eingebunden werden, die sich nicht kennen und sich daher grundsätzlich nicht vertrauen können. Denkbar sind folgende Anwendungen:

  • anonyme Liquiditätsüberprüfung von Personen oder Unternehmen;
  • anonyme Authentifizierung von Vertragspartnern oder Verifikationen von Altersnachweisen;
  • Copyright-Management inkl. automatischer Auszahlung, z.B. an Musiker (die Funktion der GEMA wäre dadurch überflüssig);
  • demokratische Prozesse, beispielsweise unmanipulierbare, leicht durchzuführende Wahlen oder Volksabstimmungen;
  • automatische Sperrung von „smarten Gegenständen“ bei nicht geleisteten Ratenzahlungen, z.B. automatische Aktivierung einer Wegfahrsperre bei Autos, wenn Leasingraten nicht bezahlt wurden;
  • Zugänge mit rechtlichen Bedingungen verknüpft, etwa automatische Freischaltung eines Hotelzimmer-Schlüssels nach Bezahlung.
 

Hinweis:

Aktuell gibt es zwar noch nicht sehr viele Rechtsanwendungen für die Smart Contract- und Blockchain-Technologie. Dies wird sich in Zukunft aber immer mehr ändern, vor allem durch immer „smarter“ werdende Gegenstände (Stichwort: Internet of things). Die Vorteile dieser Anwendungen liegen dabei auf der Hand: unmanipulierbar, autonom, dezentral und anonym durchführbar.

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